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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

Allgemeines

1. Geltungsbereich

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten ausschließlich die nachstehenden,
„Allgemeinen Vertrags sowie Geschäftsbedingungen, für alle Rechtsgeschäfte mit der FeBoLab GmbH.
Bei allen Geschäften mit gewerblichen Abnehmern oder sonstigen Käufern (Bestellern) gelten ausschließlich diese Bedingungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der FeBoLab GmbH schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

Eine Zustimmung bedarf grundsätzlich der Schriftform, der FeBoLab GmbH. Die AGB gelten auch dann, wenn die FeBoLab GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos Leistungen erbringt.

Werden die Liefergegenstände von der FeBoLab GmbH selbst eingebaut, so werden neben den Verkaufs- und Lieferbedingungen mit dem Besteller zusätzlich auch die VOB vereinbart.

 

2. Angebote, Auftragserteilung, mündliche Auskünfte

Alle Angebote der FeBoLab GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Es handelt sich lediglich um die Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
Änderungen durch die FeBoLab GmbH bleiben der FeBoLab GmbH vorbehalten.

Alle Aufträge gelten als angenommen, wenn diese durch die FeBoLab GmbH, schriftlich bestätigt,
– oder nach Auftragseingang kurzfristig ausgeführt werden. Die FeBoLab GmbH behält sich das Recht vor, den Auftrag erst nach Eingang einer durch den Auftraggeber gekennzeichneten Auftragsbestätigung auszuführen.

Auskünfte, die mündlich erteilt werden, sind unverbindlich.

Bei abweichenden Bestimmungen von Bestätigungsschreiben, die sich kreuzen, -hier gelten automatisch die Bestimmungen der FeBoLab GmbH.

Die von der FeBoLab GmbH erstellten und einem Angebot beigefügten Messvorschläge, Beschreibungen, Bilder, etc. bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung Dritten weder zugänglich gemacht, noch veröffentlicht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an FeBoLab GmbH zurückzugeben.

Die in Preislisten enthaltenen Angaben über Preise, Leistungsdaten und dergleichen sind nur verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

 

3. Ausführungsfristen

Genannte Ausführungstermine von der FeBoLab GmbH oder –fristen, sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich bestätigt worden.

 

4. Leistungsumfang

Mit den angegebenen Preisen sind die Leistungen für Prüfungen und Untersuchungen abgegolten, die nach den zu beachteten Vorschriften oder anderen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und zur Erfüllung des Zwecks der Prüfungen und der Untersuchung notwendig sind.

Eine schriftliche Darstellung, der Untersuchungs- sowie Prüfungsergebnisse ist in unseren Leistungen enthalten. Zu den Leistungen gehören auch die schriftlichen Darstellungen der Prüfungs- oder
Untersuchungsergebnisse, soweit es für die Beurteilung der Zwecke erforderlich ist.

Diese sind:
Eine Zusammenstellung der Prüfergebnisse.
Die schriftliche Darstellung wird auf Wunsch per Mail übersendet.
Mehrfertigungen werden nach unserer Preisliste gesondert berechnet.
Ausführliche schriftliche Berichte und umfangreiche mündliche Auskünfte
sind mit den Preisen des Leistungs- und Preisverzeichnisses nicht abgegolten.
Derartige Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

Diese Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach den unter Abschnitt 6.0
aufgeführten Zeithonoraren zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wenn beim Eintreffen der Proben, der genaue Umfang der Untersuchungen durch den Auftraggeber nicht eindeutig festgelegt ist, bestimmt die FeBoLab GmbH in Absprache mit dem Auftraggeber,die erforderlichen Untersuchungen.

Die Aufbewahrung des untersuchten Materials, sowie der nicht verbrauchten Materialproben,gehört nicht zum Leistungsumfang. Nach Abschluss der Untersuchungen, werden diese Gegenstände vernichtet, oder auf Wunsch, für den Auftraggeber eingelagert. Lagergebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
zur Durchführung der Untersuchungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle wichtigen Angaben zur Durchführung der Laborarbeiten an die FeBoLab GmbH weiter zu geben, nicht angegebene und unrichtige Angaben, die zu Mehrarbeit führen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Prüfung und Vollständigkeit der zu prüfenden Materialien obliegen dem Auftraggeber.
Können die Mitarbeiter der FeBoLab GmbH, aus nicht zu vertretenden Gründen, die im Auftrag erteilten Leistungen und Untersuchungen am Erfüllungsort durchführen, ist die FeBoLab GmbH berechtigt, den anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

Bei erfolgloser Anreise der Mitarbeiter der FeBoLab GmbH, wird die in der Preisliste angegebene Pauschale dem Auftraggeber verrechnet.

Bei Entnahme der Proben und der Durchführung von Untersuchungen werden teilweise oder vollständig, die zu untersuchenden Gegenstände zerstört. Die FeBoLab GmbH wird den Umfang vorab mit dem Auftraggeber klären. Der Auftraggeber hat hierzu keinen Anspruch auf Schadenersatz, die FeBoLab GmbH ist nicht verpflichtet den Urzustand wieder herzustellen.

 

6. Gebührenverzeichnis

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten für die Leistungen die im Gebührenverzeichnis geregelten Preise als vereinbart. Sind die geforderten Leistungen im Verzeichnis nicht aufgeführt oder gehen diese über den in Ziffer 4 dieser AGB genannten Umfang hinaus, gilt die Abrechnung dieser zusätzlichen Leistungen auf Stundenbasis gemäß Gebührenverzeichnis als vereinbart, soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Daneben werden zusätzlich entstandene Kosten, für Leistungen Dritter in Rechnung gestellt.
Eine Abrechnung nach Tagessätzen erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.

Die Preisliste liegt bei der FeBoLab GmbH zur Einsicht bereit und wird auf Wunsch
dem Auftraggeber übergeben oder übersandt. Die im Verzeichnis ausgewiesenen Preise sind Nettopreise, ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer, diese wird gesondert ausgewiesen und verrechnet.

Werden Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gefordert, erhöhen sich die Stundensätze für die während dieser Zeiten erbrachten Leistungen um 100 %. Unsere reguläre Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen jeweils von 7 Uhr bis 17:00 Uhr.

Für Rechnungen unter 100,00 € netto wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00€ netto berechnet.
Soweit eine Rückfahrt unseres Mitarbeiters unzumutbar ist, sind wir berechtigt, Verpflegungs- und Übernachtungskosten gemäß Gebührenverzeichnis geltend zu machen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

 

7. Fälligkeit der Abschlagsrechnungen, Aufrechnung

Die Abrechnung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses an den Auftraggeber. Die FeBoLab GmbH ist berechtigt, in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen
für nachgewiesene und erbrachte Leistungen zu verlangen. Vereinbarte Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen und die Schlusszahlung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug, ab dem Ersten Tag werden hierfür Zinsen in Höhe von 18,75% berechnet Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, und der FeBoLab GmbH wird bekannt, dass die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nicht mehr gegeben ist, wird die FeBoLab GmbH unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte

• Die Arbeiten bis zur Zahlung unterbrechen
• Restarbeiten nur gegen Vorauszahlung auszuführen
• Sicherheiten fordern,
• vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Scheck- und Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig; die damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber Eine Aufrechnung der Kosten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

8. Kündigung

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag gemäß § 649 BGB jederzeit zu kündigen.
Der Auftraggeber schuldet in jedem Fall die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen.
Die FeBoLab GmbH ist berechtigt für die noch nicht erbrachten Leistungen
ohne Nachweis auf 20 % des ggf. anteiligen, zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises
zu pauschalieren.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen;
der FeBoLab GmbH bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
Im Übrigen erfolgt die Vergütung gemäß § 649 BGB.

 

9. Urheberrecht

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen oder Berechnungen, behält sich die
FeBoLab GmbH sein Eigentums- und Urheberrecht vor.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Auftraggeber im Umfang der
FeBoLab GmbH erkennbaren vertragsgemäßen Nutzung ein einfaches Nutzungsrecht zu.

 

AGB für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber

10. Abnahme, Mängelansprüche

Soweit unsere Leistungen der Abnahme bedürfen, ist der Auftraggeber hierzu im Rahmen
der gesetzlichen und nachfolgenden Regelungen verpflichtet. Nach Fertigstellung gelten die Werkleistungen durch den Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen als abgenommen.

Die Abnahme kann auch formfrei oder stillschweigend erfolgen.

Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die erbrachte Leistung ganz oder teilweise in Gebrauch genommen oder mit Nachfolgearbeiten begonnen wird. Offensichtliche Mängel müssen spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses schriftlich gerügt werden. Danach sind Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Dies gilt für versteckte Mängel nach deren
Entdeckung entsprechend.

Bei berechtigten Mängelrügen hat die FeBoLab GmbH die Wahl, zum Zwecke der Nacherfüllung nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme der beanstandeten Leistung Ersatz
zu liefern.

Solange die FeBoLab GmbH seiner Verpflichtung zur Behebung des Mangels
nachkommt, hat der Auftraggeber kein Recht zu mindern, oder vom Vertrag zurückzutreten,
sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber
einen entsprechenden Preisnachlass (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Haftung bemisst sich dann aus diesen diesen AGB`s .

 

11. Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, z. B. bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens
(Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Insoweit haftet die FeBoLab GmbH auch für seine Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Das Recht des Kunden, sich aufgrund einer von der FeBoLab GmbH zu vertretenden, nicht in einem
Mangel bestehende Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt hiervon unberührt.
Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht
wurden, wird je Schadensereignis auf 3.000.000 € beschränkt.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Vorstehende Regelungen erstrecken sich auch auf die persönliche Haftung der
Organe der FeBoLab GmbH, der Arbeitnehmer oder Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen.

 

12. Verjährung

Vertragliche Ansprüche gegen die FeBoLab GmbH verjähren in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn für die geltend gemachten Ansprüche die gesetzliche Verjährungsfrist 5 Jahre oder länger beträgt, soweit gesetzlich zwingendgehaftet wird, z. B. bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Vorstehende Regelungen erstrecken sich auch auf die persönliche Haftung der
Organe der FeBoLab GmbH , der Arbeitnehmer oder Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen der FeBoLab GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz der FeBoLab GmbH.

Die FeBoLab GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen bzw. des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. AGB für Verbraucher

 

13. Schlussbestimmungen

Teilnichtigkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An dieser Stelle der unwirksamen Regelung sollen derartige Regelungen treten, die dem Vertragszweck und dem Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommen.

14. Schriftform

Änderungen des Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

Die Geschäftsführung
FeBoLab GmbH
Stand 01.06.2013
24.09.2013 geändert